Word-, Excel- und PDF-Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln – in 30 Sekunden
Laden Sie Ihre bestehende Rechnung hoch: Das Tool erkennt die Daten automatisch, Sie prüfen sie, der KoSIT-Validator bestätigt das Ergebnis. Sie erhalten eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung nach EN 16931, ohne neue Software, ohne Abo.
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E-Rechnungspflicht: die drei Stichtage
Stand Juni 2026, nach dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108). Einzelheiten in der BMF-FAQ zur E-Rechnung.
Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Sendepflicht, Stufe 1
Gilt für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
Sendepflicht für alle
Gilt im inländischen B2B-Regelfall. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
So funktioniert's
Drei Schritte, keine Einrichtung, kein Konto für den ersten Test.
Rechnung hochladen
PDF, Word oder Excel, einzeln oder als Stapel per Mehrfachupload.
Daten prüfen
Das Tool erkennt die Rechnungsdaten automatisch. Sie kontrollieren die Felder und ergänzen, was fehlt.
Herunterladen oder senden
XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF, geprüft mit dem KoSIT-Validator. Auf Wunsch direkt per E-Mail an den Empfänger.
So sieht das Ergebnis aus
Echte Beispieldateien aus dem Konverter, zum Herunterladen und Prüfen.
<rsm:CrossIndustryInvoice> <ram:ID>RE-2026-001</ram:ID> <ram:IssueDateTime>2026-02-15</…> <ram:DuePayableAmount>5117.00</…> </rsm:CrossIndustryInvoice>
Auszug, die vollständige Datei umfasst 171 Zeilen.
Beispiel-XRechnung herunterladen ↓Eine Datei, zwei Ebenen: Ihre Kunden lesen eine normale PDF-Rechnung, Buchhaltungssysteme verarbeiten die eingebettete XML.
Warum e-rechnung.tools?
Ihre Vorlage bleibt
Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter in Word oder Excel. Das Tool übernimmt nur die Umwandlung in das Pflichtformat.
Geprüft, nicht nur erzeugt
Jede Datei läuft vor dem Download durch den KoSIT-Validator mit den BR-DE-Regelsätzen.
ZUGFeRD für B2B
PDF zum Lesen, XML für die Buchhaltungssoftware, beides in einer Datei. Für Behörden erzeugen Sie stattdessen reines XRechnung-XML.
§19 UStG inklusive
Die Kleinunternehmerregelung wird automatisch erkannt und korrekt in der XML umgesetzt.
Versand aus Ihrem Outlook-Postfach
Verbinden Sie Ihr Microsoft-365-Konto und versenden Sie E-Rechnungen direkt aus dem eigenen Postfach; jede Nachricht liegt danach in Ihren Gesendeten Elementen. Die Anmeldung läuft bei Microsoft, in manchen Unternehmen gibt die IT den Zugriff einmalig frei. Ohne Microsoft-Konto nutzen Sie den normalen E-Mail-Versand mit Kopie für Ihre Unterlagen.
Ein Konto fürs ganze Team
Bis zu 20 Mitarbeiter melden sich mit der eigenen E-Mail-Adresse an und arbeiten auf dem gemeinsamen Guthaben, ohne Aufpreis. Verwaltet wird das im Konto unter ‚Team‘.
Viele Rechnungen auf einmal
Mit dem Mehrfachupload konvertieren Sie einen ganzen Stapel in einem Durchgang. Auch Sammel-PDFs mit mehreren Rechnungen werden erkannt und einzeln umgewandelt.
Daten bleiben nicht liegen
Uploads werden nach 24 Stunden gelöscht, erzeugte E-Rechnungen nach 7 Tagen. Übertragung SSL-verschlüsselt.
Konverter oder Buchhaltungssoftware?
Wer nur konforme E-Rechnungen braucht, muss kein neues System einführen.
| e-rechnung.tools | Klassische Komplettsoftware | |
|---|---|---|
| Ihre Rechnungsvorlage | Bleibt in Word, Excel oder PDF | Muss neu im System erstellt werden |
| Laufende Kosten | 0 € Grundgebühr | Typisch 7–15 € pro Monat |
| Guthaben | Verfällt nie | Feste Monatspauschale |
| Einarbeitung | Üblicherweise 30 Sekunden | Mehrere Stunden Einrichtung |
| Ideal für | Freelancer und Kleinunternehmer | Größere Betriebe |
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Häufige Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (XML), die automatisch verarbeitet werden kann. Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem für Rechnungen an Behörden (B2G) verwendet wird. ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten – ideal für B2B-Rechnungen.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gilt eine Übergangsregel: Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch andere Rechnungsformate nutzen, bis Ende 2027 nur noch Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft der Regelfall. Kleinunternehmer nach §19 UStG bleiben für ihre eigenen Rechnungen von der Sendepflicht ausgenommen.
Muss ich neue Software lernen?
Nein. Sie laden Ihre bestehende Word-, Excel- oder PDF-Rechnung hoch, das Tool wandelt sie automatisch in das passende E-Rechnungsformat um.
Ist meine Rechnung dann GoBD-konform?
Die erzeugten E-Rechnungen entsprechen der europäischen Norm EN 16931. Die GoBD-konforme Aufbewahrung liegt bei Ihnen: Sie müssen die Rechnungen revisionssicher archivieren.
Verfallen meine Credits?
Nein. Gekaufte Credits verfallen nie, Sie können sie auch Jahre später noch einsetzen. Es gibt kein Abo: Sie kaufen einmalig ein Paket und nutzen die Credits, wann immer Sie möchten. Kaufen Sie später ein weiteres Paket, wird das neue Guthaben zum bestehenden dazugezählt – die Paketgrößen lassen sich frei kombinieren.
Können mehrere Mitarbeiter mit einem Konto arbeiten?
Ja. Über die Team-Funktion fügen Sie im Konto bis zu 20 Mitarbeiter hinzu. Jedes Teammitglied meldet sich mit der eigenen E-Mail-Adresse an, alle arbeiten auf dem gemeinsamen Guthaben. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht, und ein Gerätelimit gibt es nicht: e-rechnung.tools läuft im Browser.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Hochgeladene Dokumente werden nach der Verarbeitung gelöscht, spätestens nach 24 Stunden. Erzeugte E-Rechnungen werden nach 7 Tagen entfernt. Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform, die Datenübertragung ist verschlüsselt.
Funktioniert das mit meinem Steuerberater?
Ja. Unsere E-Rechnungen entsprechen den offiziellen Standards und können problemlos an Ihren Steuerberater weitergegeben werden.
Kann ich mehrere Rechnungen gleichzeitig konvertieren?
Ja. Mit dem Mehrfachupload laden Sie mehrere Rechnungen auf einmal hoch und konvertieren sie in einem Durchgang. Eine API für Entwickler ist in Planung.
Kann ich E-Rechnungen per E-Mail versenden?
Ja. E-Rechnungen versenden Sie wie gewohnt per E-Mail als Anhang, nur das Dateiformat ändert sich: XRechnung als XML, ZUGFeRD als PDF mit eingebettetem XML. Aus e-rechnung.tools heraus senden Sie die fertige Rechnung direkt per E-Mail an einen oder mehrere Empfänger, auf Wunsch mit Blindkopie (BCC) an eine weitere Adresse, etwa Ihre Buchhaltung.
Unterstützte Konvertierungen
Ratgeber & Wissenswertes
Alles was Sie über E-Rechnungen, XRechnung, ZUGFeRD und die E-Rechnungspflicht wissen müssen
Was ist eine E-Rechnung?
Definition, Formate und warum eine PDF keine E-Rechnung ist.
XRechnung vs. ZUGFeRD
Welches E-Rechnungsformat ist das richtige für Ihr Unternehmen?
E-Rechnungspflicht 2025
Alle Fristen, Ausnahmen und was Sie jetzt tun müssen.
Für Kleinunternehmer
E-Rechnungspflicht mit §19 UStG: Was Kleinunternehmer wissen müssen.
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So erstellen Freelancer schnell und einfach konforme E-Rechnungen.
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